Steuererstattung

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen !

Seit dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20%, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1.Januar 2006 konnten Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings bis 2008 maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutete.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Welche Leistungen sind betroffen?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
Modernisierungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen
Renovierungsmaßnahmen
Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben,Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.


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